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Zulassungen Die Mitglieder der Sozietät Kraft und Friederich GbR sind bei folgenden Kammern zugelassen:
Die Titel „Rechtsanwalt“, „Steuerberater“ sowie die jeweiligen Fachanwaltsbezeichnungen wurden in der Bundesrepublik Deutschland verliehen. Der akademische Grad des „master of laws“ („LL.M.“) wurde von der University of Edinburgh, Europa Institute, Scotland verliehen. Berufsrechtliche Regelungen
Die berufsrechtlichen Regelungen nach denen wir handeln sind:
Für detallierte Informationen bezüglich der berufsrechtlichen Vorschriften BRAO, BORA, FAO, CCBE-Berufsregel, BRAGO / RVG, StBG und StBGebV klicken Sie bitte hier.
Angaben zu multidisziplinären Tätigkeiten und beruflichen Kooperationen Die Sozietät Kraft & Friederich GbR kooperiert in Einzelfällen mit der Rechtsanwaltskanzlei Jörg Rosenthal, Potsdam sowie mit der Rechtsanwaltskanzlei Elisabeth Schmidt, Berlin. Maßnahmen gegen eventuelle Interessenkonflikte: Die Wahrnehmung widerstreitender Interessen ist Rechtsanwälten allgemein aufgrund berufsrechtlicher Regelungen untersagt (§ 43a Abs. 4 BRAO). Vor Annahme jedes Mandates prüft die Sozietät Kraft & Friederich GbR deshalb, ob ein Interessenkonflikt vorliegt.
Außergerichtliche Streitschlichtung Es besteht die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung durch die Schiedsgutachten- und Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltskammern Berlin bzw. Brandenburg sowie der Steuerberaterkammer Brandenburg in den folgenden Fällen: Streitigkeiten zwi¬schen Rechtsanwälten bzw. Steuerberatern untereinander, zwischen einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt bzw. Steuerberater und ihrem oder seinem Mandanten oder zwischen einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt bzw. Steuerberater und einer dritten Partei, sofern die streitenden Parteien eine gütliche Beilegung ihrer Streitigkeit anstreben und die Anwendung der Schiedsgutachten- und Schlichtungsordnung für den Bereich der Rechtsanwaltskammern des Oberlandesgerichtsbezirks Brandenburg bzw. Kammergericht Berlin bzw. der Steuerberaterkammer Brandenburg vereinbaren. Eine alternative außergerichtliche Streitschlichtung besteht bei der Schlichtungsstelle der Bundesrechtsanwaltskammer bzw. Bundessteuerberaterkammer.
Versicherungen
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Steuerberater sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung bzw. des Steuerberatergesetzes verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000 Euro zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus den Vorschriften der BRAO bzw. des StBG.
Die Versicherungen bestehen bei der Gothaer Allgemeine Versicherung AG, Gothaer Allee 1, 50969 Köln sowie bei der Allianz Versicherung AG, 10900 Berlin.
Finanzamt
Für die von der Sozietät Kraft & Friederich GbR erbrachten Leistungen werden Honorare zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer abgerechnet. |
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